Saubere und zuverlässige Netzwerkverlegung und Verkabelung
Wlan-Netzwerk Einrichtung

Geltung der Bedingungen
1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der A – NETZWERK erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen sind hiermit ausdrücklich widersprochen.
2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.
2. Angebot und Vertragsabschluss
1. Die Angebote der A – NETZWERK sind stets freibleibend und unverbindlich, Ausnahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung. Das gleiche gilt für Ergänzungen. Abänderungen oder Nebenabreden
2. Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne das hieraus Rechte gegen uns hergeleitet werden können.
3. Überschreitet ein Käufer durch seinen Abruf sein Kreditlimit, so sind wir von unserer
Lieferverpflichtung entbunden.
3. Preise
1. Soweit nicht anders angegeben, hält sich die A – NETZWERK an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise 14 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise zuzüglich der jeweilig gesetzlichen Umsatzsteuer, zusätzliche Leistungen und Lieferungen werden gesondert berechnet.
2. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, zuzüglich Verpackung, Transport, Frachtversicherung und zuzüglich der jeweils am Auslieferungstag gültigen MwSt. ab Werk.
3. Für die Lieferung gelten die Listenpreise zum Zeitpunkt der Auftragserteilung oder Auftragsbestätigung.
4. Alle unsere Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und verstehen sich 19% USt zzgl. Versandkosten, ggf. Nachnahmegebühren, Installationen, Schulungen etc. Je nach Versandart errechnen sich die Versandkosten in Abhängigkeit von Größe, Gewicht und Anzahl der Pakete.
5. Unsere Rechnungen sind sofort fällig und netto ohne Abzug zahlbar. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle eines Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB nach Diskont-Überleitungsgesetz zu berechnen. Wechsel oder Schecks werden nur nach Vereinbarung und erfüllungshalber entgegengenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung. Diskont- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Kunden. Für die rechtzeitige Vorlage übernehmen wir keine Haftung.
6. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Eine Aufrechnung des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden.
4. Liefer- und Leistungszeit
1. Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
2. Liefer – und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen. die der A – NETZWERK die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich
machen (hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten von uns oder deren Unterlieferanten eintreten) haben wir auch die verbindlich vereinbarten Fristen und Termine nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung, um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
3. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, sind wir nach angemessener
Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag
zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit. oder werden wir von unserer Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich die A – NETZWERK nur berufen, wenn der Käufer unverzüglich benachrichtigt wurde.
4. Sofern wir die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine nicht zu vertreten haben oder uns in Verzug befinden, hat der Käufer Anspruch auf Verzugsentschädigung in Höhe von 1/4% für jede vollendete Woche des Verzugs, insgesamt jedoch höchstens 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüberhinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht zumindest auf grober Fahrlässigkeit von uns.
5. Die A – NETZWERK ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt. Bei Lieferverträgen gilt jede Teilleistung als selbständige Leistung.
5. Liefermenge
Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt, verdeckte Mengendifferenzen innerhalb von 4 Tagen nach Warenerhalt uns und dem Frachtführer schriftlich angezeigt werden. Übernahme der Ware durch Spediteur oder Transporteur gilt als Beweis für Menge, einwandfreie Umhüllung und Verladung.
6. Lieferung, Lieferfrist, Versand, Gefahrübergang
1. Alle Artikel, die ab Lager sofort verfügbar sind, werden in der Regel innerhalb von 24 Stunden auf den Versandweg gebracht. Sind Artikel nicht sofort verfügbar, so dass sich die Lieferzeit verzögert, werden wir den Kunden davon in Kenntnis setzen. Eine besonders schnelle Zustellung der Ware ist im Expressversand in 24 Stunden möglich, wenn die Bestellung bis 16 Uhr eingegangen und die Ware verfügbar ist.
2. Sofern Lieferfristen vereinbart sind, verlängern sich diese gegebenenfalls um die Zeit, bis der Kunde uns die für die Ausführung des Auftrages notwendigen Angaben und Unterlagen übergeben hat.
3. Lieferverzögerungen, die durch gesetzliche oder behördliche Anordnungen (z. B. Import- und Exportbeschränkungen) verursacht werden, sind von uns nicht zu vertreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden wir in wichtigen Fällen dem Kunden baldmöglichst mitteilen.
4. Mit dem Kunden vereinbarte Teillieferungen gelten für Zahlungsverpflichtungen, Gefahrübergang und Gewährleistungspflichten als selbständige Lieferungen.
5. Die Versandart, den Versandweg und die mit dem Versand beauftragte Firma können wir nach unserem Ermessen bestimmen, sofern der Kunde keine ausdrücklichen Weisungen gibt.
6. Sobald die Sendung mit den Liefergegenständen vom Spediteur an den Kunden übergeben wird, geht die Gefahr auf den letzte genannten über. Dies gilt unabhängig davon, wer die Transportkosten trägt. Sofern die Transportverpackung und die darin enthaltenen Artikel bei Warenübergabe offensichtliche Beschädigungen zeigen, hat der Kunde dies uns gegenüber binnen fünf Werktagen zu rügen. Anderenfalls können Ansprüche des Kunden hinsichtlich der Beschädigung unter Berücksichtigung von Treu und Glauben abgelehnt werden.
7. Bitte beachten Sie auch unsere weiteren Informationen zu Versand und Lieferung.
8. Die Versandkosten werden in Abhängigkeit von Versandart, Anzahl, Größe und Gewicht der Pakete berechnet. Die exakten Kosten für jedes Produkt können dem Warenkorb entnommen werden.
7. Gewährleistung
1. Wir gewährleisten, dass die Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind. Die Gewährleistung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen beträgt 2 Jahre.
2. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum, werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung.
3. Der Käufer muss uns die Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eine Woche nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
4. Im Falle einer Mitteilung des Käufers, dass die Produkte nicht der Gewährleistung entsprechen, verlangen wir, dass das defekte Teil bzw. Gerät und die genaue Fehlerbeschreibung mit Angabe der Modell- und Seriennummer und einer Kopie des Lieferscheins bzw. der Rechnung, mit dem das Teil bzw. Gerät geliefert wurde, an die A – NETZWERK, Abt. Technik/Service, Auf Der Grün 56, 83714 Miesbach angeliefert wird. Die Teile bzw. Geräte müssen frei angeliefert werden und werden von uns wieder frei ausgeliefert. Durch den Austausch von Teilen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Verschleißteile und Verschleißmaterialien, sowie die unsachgemäße Benutzung, Lagerung und Handhabung von Geräten sowie Fremdeingriff hat zur Folge, dass Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen sind. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Liefergegenstände. Sollte im Rahmen unserer Reparaturbemühungen auf den zu reparierenden Geräten befindliche Daten verloren gehen, so ist dieses Risiko vom Auftraggeber zu tragen.
5. Kunden mit Server und Kamera-Installationen der A – NETZWERK haben Anspruch auf sechs Monate Support (telefonisch, oder Remote), beginnend mit dem Tag der Anlieferung des Systems beim Kunden
6. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
7. Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht teilbar.
8. Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für die Produkte und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus.
8. Eigentumsvorbehalt
1. Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen (alle aus jedem Rechtsgrund der A – NETZWERK künftig oder jetzt zustehend), soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20%
übersteigt.
2. Die Ware bleibt Eigentum der A – NETZWERK. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Ware, an der uns (Mit-) Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
3. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen, Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handhabung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen ihn unwiderruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere bei Pfändung, wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Käufer.
5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen oder ggf. Abtretung des Anspruches des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt, soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet, kein Rücktritt vom Vertrag vor.
9. Schutz- und Urheberrechte
1. Nach unseren Vorgaben hergestellte Gegenstände darf der Lieferer, auch in abgeänderter Form, nicht an Dritte liefern. Fertigt der Lieferer für einen Auftrag Zeichnungen, Modelle und/oder Werkzeuge und stellt uns dafür Kosten in Rechnung, so werden diese unser Eigentum. Diese Zeichnungen, Modelle und/oder Werkzeuge werden vom Lieferer unendlich und sorgfältig bis zum Abruf durch uns verwahrt. Benutzung für oder durch andere ist nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung gestattet.
2. Modelle und Werkzeuge sind vom Lieferer auf eigene Kosten gegen Verlust und Beschädigung zu versichern.
3. Auf begründetes Verlangen oder Zustandekommen der Lieferungen sind uns alle Unterlagen, insbesondere Zeichnungen, Werkzeuge und Modelle, umgehend vollständig zurückzugeben.
4. Von uns zur Verfügung gestellte Programme und dazugehörende Dokumentationen sind nur für den Gebrauch des Käufers im Rahmen einer einfachen, nicht übertragbaren Lizenz bestimmt, und zwar ausschließlich auf von uns gelieferte Produkte. Der Käufer darf diese Programme und Dokumentationen ohne unsere schriftliche Einwilligung Dritten nicht zugänglich machen, auch nicht bei Weiterveräußerung unserer Hardware. Kopien dürfen, ohne Übernahme von Kosten oder Haftung durch uns, lediglich für Archivzwecke, als Ersatz oder zur Fehlersuche angefertigt werden. Sofern Originale einen auf Urheberrechtsschutz hinweisen den Vermerk tragen, ist dieser vom Kunden auch auf Kopien anzubringen.
5. Bei Verstoß gegen diese Vereinbarung haftet der Käufer in voller Höhe für den daraus entstandenen Schaden
10. Zahlung
1. Die Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, per Bankeinzug, Vorauskasse oder Nachnahme-Verrechnungsscheck ohne Abzug zahlbar. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich unfrei, d.h. zu Lasten des Käufers per UPS, Spedition, Post oder eigenem Fahrzeug. Die Ware kann gegen eine geringe Gebühr gegen Transportschäden versichert werden. Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir
berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
2. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle von Schecks gilt
die Zahlung als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.
3. Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in banküblicher Höhe, mindestens jedoch in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen.
4. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn uns andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen.5. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn wir ausdrücklich zustimmen oder wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind.
11. Abtretungsverbote
Die Abtretung von Forderungen gegen uns an Dritte ist ausgeschlossen, sofern wir der Abtretung nicht ausdrücklich zustimmen,
12. Haftungsbeschränkung
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung, sind sowohl gegen uns als auch gegen unseren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
13. Anwendbares Recht
1. Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der A – NETZWERK und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Soweit der Käufer Vollkaufmann ist (i. S. des HGB), juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist, ist Hamburg ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.
14. Datenschutz
Die A – NETZWERK ist berechtigt, Daten bzgl. der Geschäftsverbindung einzuholen und diese im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.
15. Ausfuhrbedingungen
Der Kaufgegenstand unterliegt in der Regel Ausfuhrbeschränkungen sowohl der Bundesrepublik Deutschland als auch des jeweiligen Herstellerlandes. Ist eine Ausfuhr des Kaufgegenstandes durch den Käufer vorgesehen, so sind von diesem die notwendigen Genehmigungen sowohl beim Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft als auch bei der zuständigen Landesbehörde des Herstellerlandes zu beantragen und die Ausfuhr erst nach Erhalt derselben vorzunehmen
A-Netzwerk
Auf der Grün 56
83714 Miesbach
Inhaber Engin Atalar
Kontakt:
Vertrieb: +49 80 25 999 254
Technik: +49 151 275 640 07
E-Mail: info@a-netzwerk.de
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
St. IdNr: DE 246 12 22 60
USt-IdNr.: 139 / 201 / 71006
Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV
A-Netzwerk
Auf der Grün 56
83714 Miesbach